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Grundsätze und Ziele Flüchtlingsberatung
Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland geworden.
Daraus ergibt sich für die Politik
und die soziale Arbeit die gemeinsame Aufgabe, rechtliche,
strukturelle und methodische Bedingungen zu gewährleisten,
die Einwanderern eine selbstbestimmte Lebensführung und
gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die gemeinsame
Klammer für Rechte und Pflichten von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaften
ist dabei die Akzeptanz der Verfassung. Der Erwerb von Sprachkenntnissen
- als wesentlicher Integrationsfaktor - muss sichergestellt
w erden.
Einwanderern - auch aus Staaten außerhalb der Europäischen
Union - muss das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt
werden. Die Beteiligung von Ausländern in politischen
Gremien und Parteien wird die Lösung von Wohnungs-, Bildungs-
und Versorgungsproblemen nachhaltig fördern. Die doppelte
Staatsangehörigkeit ist zu legitimieren. Hier geborenen
Kindern von niedergelassenen Ausländern der zweiten und
dritten Generation ist die deutsche Staatsangehörigkeit
automatisch zu verleihen. Spätaussiedlern ist die Eingliederung
in unser Gesellschaftssystem durch bedarfsgerechte Integrationsmaßnahmen
zu erleichtern.
Methodisch setzt soziale Arbeit mit Migranten an ihren Lebenslagen
an und versteht sich als interkulturelle Arbeit. Der interkulturelle
Ansatz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des unumkehrbar
gewordenen Einwanderungsprozesses. Migrations- und Integrationspolitik
ist langfristig zu planen, finanziell zu sichern und konsequent
durchzuführen. Integrationspolitik erfordert Fachkräfte
mit interkulturellen Kompetenzen in allen gesellschaftlichen
Arbeitsfeldern. Migranten und Migrantinnen sind in die Strukturen,
Gremien und Dienste des Verbandes einzubeziehen.
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