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Grundsätze & Ziele
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Kreis Viersen ist Träger
von Einrichtungen der Sozial- und Jugendarbeit sowie Alten-
und Behindertenhilfe aller Art. Diese gemeinnützigen
Einrichtungen und sozialen Dienste stehen grundsätzlich
als Einsatzorte für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
zur Verfügung. Darüber hinaus vermittelt die AWO
derartige Arbeitsgelegenheiten in Einrichtungen anderer gemeinnütziger
Träger, für die die folgenden Grundsätze auch
zutreffen.
Die AWO will mit dem Angebot von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung für erwachsene Empfänger/innen
von Arbeitslosengeld II die Möglichkeit schaffen, Tätigkeiten
im Rahmen der sozialen Arbeit auszuüben. Ziel dieser
Maßnahme ist die Aktivierung der Teilnehmer/innen und
die Verbesserung ihrer Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt.
Diese Aktivierung wird im wesentlichen dadurch erreicht, dass
die Teilnehmer/innen
- eine Tagesstruktur erhalten,
- Kontakte im Arbeitsleben knüpfen und halten,
- Anerkennung und Wertschätzung erfahren.
Alle angebotenen Arbeitsgelegenheiten müssen dazu geeignet
sein, die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten,
zusätzliche Erfahrungen zu sammeln sowie eine Neuorientierung
zu ermöglichen. Durch die praktische Tätigkeit in
sozialen, hauswirtschaftlichen, technischen und pflegerischen
Bereichen ergibt sich oftmals der Wunsch nach einer qualifizierten
Ausbildung.
Alle angebotenen Arbeitsgelegenheiten müssen gemeinnützig
und zusätzlich sein. Das Ersetzen von Regelarbeitsplätzen
ist ausgeschlossen.
Entsprechend wird die AWO Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung ausschließlich unter
Beachtung der nachfolgenden Grundsätze anbieten:
- Die AWO wird alle ihr von der öffentlichen Hand für
die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich
zweckgebunden verwenden.
- Es werden nur solche Teilnehmer/innen in Arbeitsgelegenheiten
eingesetzt, die für die Arbeit in sozialen Einrichtungen
hinreichend motiviert erscheinen.
Der Einsatz der Teilnehmer/innen erfolgt unter Berücksichtigung
ihrer persönlichen Eignung. Dies wird durch ein persönliches
Einstufungsgespräch sichergestellt. Hier wird der bisherige
berufliche und persönliche Werdegang eruiert, bisherige
Eigenbemühungen aufgenommen, Neigungen, Schwerpunkte
und Vorstellungen für eine zukünftige Berufstätigkeit
ausgelotet. Mit dem Ziel einer passgenauen Arbeitsvermittlung
wird so ein erstes Teilnehmer-Profil erstellt.
- Die Arbeitsgelegenheiten dienen weder privaten noch erwerbswirtschaftlichen
Zwecken. Voraussetzung für den Einsatz der Teilnehmer/innen
ist vielmehr stets die Gemeinnützigkeit der ihnen übertragenen
Tätigkeit.
- Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich zusätzlich
angeboten, d.h. es werden nur solche Arbeiten geleistet,
die sonst gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt werden könnten.
Es dürfen weder reguläre Beschäftigungsverhältnisse
verdrängt, noch die Einrichtung neuer Arbeitsplätze
verhindert werden. Eine Wettbewerbsverzerrung wird ausgeschlossen.
Der Einsatz erfolgt abhängig von den individuellen Bedürfnissen
und Fähigkeiten. Es kann sich aber auch als überaus
sinnvoll erweisen, den Teilnehmern neue Arbeitsfelder zu erschließen,
um durch eine Neuorientierung Vermittlungschancen zu erhöhen
und/oder Impulse für eine Ausbildung zu geben.
Durch den möglichst passgenauen Einsatz auf der Grundlage
der individuellen Kompetenzen wird ein Integrationsweg beschritten,
der als Basis einer nachhaltigen Vermittlung auf den Arbeitsmarkt
gilt. Die Arbeitsgelegenheiten haben somit Brückenfunktion.
Der Einsatz der Teilnehmer/innen erfolgt möglichst
nach dem Prinzip der Wohnortnähe. Es stehen Arbeitsgelegenheiten
nahezu im gesamten Kreis Viersen zur Verfügung.
Die Teilnehmer/innen an den Arbeitsgelegenheiten werden in
den Betriebsalltag ihrer Einsatzstelle integriert. Ein respekt-
und würdevoller Umgang durch Mitarbeiter/innen und Leitungskräfte
wird sichergestellt.
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