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Grundsätze & Ziele
Behinderte Menschen werden in unserer Gesellschaft auch heute
noch vielfach diskriminiert. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung
der Lebensqualität Behinderter und zu einer anderen Einstellung
der Gesellschaft gegenüber den Menschen mit Behinderung
war die Ergänzung unserer Verfassung durch das Verbot
der Diskriminierung Behinderter im Jahr 1994. Im Grundgesetzartikel
3 heißt es jetzt:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden".
Dieses Benachteiligungsverbot ist in allen gesellschaftlichen
Bereichen durchzusetzen – behinderte Mitbürger/innen
dürfen von der Teilhabe an der Gesellschaft nicht ausgeschlossen
werden!
Unser grundsätzliches Ziel bleibt die Normalisierung
der Lebensbedingungen für behinderte Menschen und ihre
Integration in die Gesellschaft. Zur Umsetzung dieser Leitidee
bedarf es der weiteren Überwindung gesellschaftlicher
und rechtlicher Barrieren. Das Prinzip der Gleichstellung
behinderter Menschen mit Nichtbehinderten muss durch psychosoziale
Leistungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen
verwirklicht werden.
Die zur Eingliederung zu gewährenden gesetzlichen Leistungen
müssen unabhängig von Ursache, Art und Schwere der
Behinderung erfolgen.

Ansprechpartner:
Martin Lamers (Abteilungsleiter psychosoziale Dienste)
SPZ Hochstr. 20
41334 Nettetal-Lobberich
Tel. 0 21 53 / 40 23 23
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