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Spenden
Die
Arbeiterwohlfahrt unterstützt und fördert den Selbsthilfe-Gedanken
und die Selbsthilfe-Bewegungen. Sie versteht sich als sozialpolitische
Interessenvertretung aller Menschen, insbesondere aber jeher,
die sich allein kein Gehör verschaffen können. Ehrenamtliche
und hauptamtliche Tätige arbeiten hierbei gleichberechtigt
eng zusammen.
Die demokratisch strukturierten Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt
sind Entscheidungsträger sowohl für die innerverbandliche
als auch für die unternehmerische Arbeit. Der ehrenamtliche
Vorstand ist verantwortlich für beide Aufgabenbereiche.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Viersen e.V. ist ein anerkannt
gemeinnütziger und mildtätiger Spitzenverband der
Freien Wohlfahrtspflege und damit berechtigt, Spendern die
finanzielle Unterstützung der sozialen Arbeit als steuerabzugsfähige
Spende zu bestätigen. Bis zu Beträgen von 100 EURO
ist der Überweisungsbeleg ausreichend. Bei höheren
Spenden erhalten Sie von uns die entsprechenden Bescheinigungen.
Spendenkonto:
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto-Nr.: 11 00 10 96

Stiftung für Sozialen Frieden
Im Jahre 2007 haben wir die AWO-Gemeinschaftsstiftung im
Kreis Viersen „Stiftung für sozialen Frieden“
gegründet. Mit Hilfe dieser Stiftung werden ein langfristiges
soziales Fundament gelegt und neue Perspektiven eröffnet.
Unsere Stiftung wird
- ausschließlich die von uns festgelegten Zwecke
erfüllen
- dazu nicht das unantastbare Grundkapital, sondern ausschließlich
die Erträge daraus verwenden
- und auf Dauer in ihrer Existenz sicher sein
Unsere Stiftung ist von den Einflüssen Dritter unabhängig
und wird unbürokratisch Not lindern, soziale Korrekturen
vornehmen, Bewährtes bewahren und Aufzubauendes fördern.
Gerade im Zeichen geringer werdender Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge
– vor allem aber auch unter dem Aspekt der immer enger
werdenden Auflagen aus öffentlichen Mitteln – brauchen
wir ein Instrument, mit dem wir schnell, flexibel und vollkommen
selbstständig agieren können.
Über den Grundstock – die von uns zu erbringende
Ausstattung mit dem Erstkapital in Höhe von mindestens
5.000,- € - hinaus ist auch für alle Zustifter und
Zuwender hier eine interessante Möglichkeit gegeben:
- Im Gegensatz zu den früheren Spenden können
Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung erheblich
besser von der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer
abgesetzt werden
- Die Zuwendungen geschehen langfristig und sind auch besonders
für Erbschaften interessant.
- Zuwendungen werden nicht im laufenden Haushalt „verbraten“,
dienen nicht der Füllung von Lücken, die aktuell
entstehen, sondern werden dem Stiftungskapital zugeführt
und dort in voller Höhe gesichert.
Wir haben diese Stiftung so gestaltet, dass alle Ortsvereine,
die zu Beginn in die Stiftung einzahlen, auch Bestimmungsrechte
über den konkreten Verwendungszweck der erwirtschafteten
Mittel erhalten.
Was wir langfristig wollen, ist Unabhängigkeit für
Projekte und Arbeitsvorhaben auf Kreis- und Ortsebene, die
in kein Zuschuss-Schema der öffentlichen Hand zu passen
scheinen.
Spendenkonto:
Sparkasse Krefeld
BLZ 320 500 00
Kto. 1230
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